Das Bundesamt für Wald ist zuständige Behörde für die Vollziehung der EU-Holzhandelsverordnung sowie deren Ergänzungs- und Durchführungsbestimmungen (siehe unten), wenn Holz oder Holzerzeugnisse betroffen sind, die
- aus einem Drittstaat in den Binnenmarkt der Europäischen Union eingeführt werden oder
- aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem den Mitgliedsaaten der Europäischen Union gleichgestellten Staat
nach Österreich verbracht werden.
Weiters ist das Bundesamt für Wald zuständig für Kontrollen von Überwachungsorganisationen, die für österreichische Marktteilnehmer tätig sind.