Die weltweit geltenden Grundprinzipien der Pflanzenschutzregelungen, die von den zuständigen nationalen Behörden aber auch, wie in der Europäischen Union, von registrierten und autorisierten Unternehmerinnen und Unternehmern zu vollziehen sind, lauten:
- Verhinderung der Ein-und Verschleppung von Schädlingen
- Überwachung von Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenprodukte wie Holz produzieren oder die mit diesen handeln
- Anordnung von Bekämpfung- und Eindämmungsmaßnahmen im Falle eines nachgewiesenen Quarantäne Schädlingsauftretens
Das Bundesamt für Wald ist als Pflanzenschutzbehörde zuständig für Importkontrollen von Forstpflanzen, Forstsaatgut, Holz, Rinde sowie Verpackungsholz.