Verpackungsholz
Ab 20. Jänner 2024 werden die phytosanitären Importkontrollen von Verpackungsholz aus Risikoländern gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2024/288 der Kommission vom 19. Jänner 2024 durchgeführt.
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Anforderungen an Verpackungsholz für geregelte Waren
Verpackungsholz gilt weltweit als großer Risikofaktor für die Verbreitung von gefährlichen Holzschädlingen. Zahlreiche Einschleppungen und damit verbundenen Ausbreitungen von verschiedenen Käferarten lassen sich auf nicht behandeltes Verpackungsholz (Paletten, Kisten, Verschläge usw.) zurückführen.
© BFW/Philip Menschhorn -
Anmeldung einer Sendung im BFW-Meldesystem
Das BFW-Meldesystem dient zur Anmeldung von Sendungen laut Verordnung (V) 01/2021 des Bundesamtes für Wald, mit der die phytosanitären Importkontrollen von Verpackungsholz aus Risiko-Ländern gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2024/288 ab dem 20. Jänner 2024 neu geregelt werden.
© BFW -
Häufige Schädlingsfunde
Unbehandeltes Verpackungsholz gilt schon seit vielen Jahren als großes Risiko für die Verbreitung von gefährlichen Holz- und Baumschädlingen. So wurden der Kiefernholznematode Bursaphelenchus xylophilus durch seine holzbohrenden Vektoren, den Bockkäfern der Gattung Monochamus oder der Asiatische Laubholzbockkäfer Anoplophora glabripennis nachweislich durch befallene Holzpaletten aus Drittländern in Europa eingeschleppt.
© BFW/James Connell -
Importabwicklung an der EU-Eintrittsstelle
Wenn phytosanitär kontrollpflichtige Sendungen nicht direkt an einer österreichischen Eintrittstelle (Flughafen, Wien-Schwechat, Linz oder Graz) verzollt werden, sondern, wie bei Containerlieferungen üblich, über große EU-Eintrittstellen (z.B. Hafen Hamburg, Rotterdam, Koper, Triest) nach Österreich zu einem zugelassenen Bestimmungsort via Versandverfahren transportiert werden, so ist eine Genehmigung durch den Pflanzenschutzdienst an der Eintrittsstelle erforderlich.
© USDA Forest Service, Bugwood.org/Larry R. Barber -
Vor-Ort-Kontrolle von Verpackungsholz
Ab 20. Jänner 2024 werden die phytosanitären Importkontrollen von Verpackungsholz aus Risikoländern gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2024/288 der Kommission vom 18. Jänner 2024 durchgeführt.
© BFW/James Connell