Das Holzhandelsüberwachungsgesetz regelt insbesondere
- Zuständige und mitwirkende Behörden
- Aufgaben der Behörden, insbesondere Maßnahmen (einschließlich Beschlagnahmen) bei Verstößen gegen die obgenannten EU-Rechtsakte
- Strafbestimmungen
- Regelungen zum Datenverkehr der beteiligten Behörden getroffen