Ein zentrales Element des FLEGT-Aktionsplans sind sogenannte Freiwillige Partnerschaftsabkommen (Voluntary Partnership Agreements, kurz: VPAs) in Form von rechtsverbindlichen Handelsabkommen zwischen der EU und einem holz-produzierenden Land außerhalb der EU.
Zweck solcher VPAs ist, dass nur Holz bzw. Holzprodukte aus legalen Quellen auf den EU-Gemeinschaftsmarkt gelangen.
Ziel eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens ist die Ausstellung von FLEGT-Genehmigungen durch das jeweilige Partnerland für bestimmte Holzprodukte, die in die EU importiert werden. Diese FLEGT-Genehmigung soll, wie im entsprechenden VPA festgelegt, die Legalität der betreffenden Holzprodukte gewährleisten.
Derzeit ist Indonesien das einzige Land, das FLEGT-Genehmigungen ausstellt.
Auf der Homepage der VPA Africa - Latin America Facility finden Sie den aktuellen Status aller weiteren VPAs beziehungsweise Verhandlungen mit Drittstaaten sowie weitere umfangreiche Informationen zu FLEGT.
FLEGT-Genehmigungen aus Indonesien
Mit der Ausstellung einer FLEGT-Genehmigung bestätigt die Genehmigungsstelle des Partnerlandes Indonesien, dass die exportierten Holzprodukte legaler Herkunft sind. Holzprodukte aus Indonesien, die von einer FLEGT-Genehmigung begleitet werden müssen (= geregelte Waren), sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1387 gelistet.
Die FLEGT-Genehmigung muss dem Muster einer FLEGT-Genehmigung entsprechen. Die Angaben in der FLEGT-Genehmigung müssen mit der tatsächlichen Ladung und den Angaben auf Rechnung, Packliste und Frachtbrief (B/L) übereinstimmen.
Für Holzprodukte, die von einer FLEGT-Genehmigung umfasst sind, braucht der Importeur keine Sorgfaltspflichtregelung im Sinne der Europäischen Holzhandelsverordnung (kurz: EUTR) anzuwenden. Diese Holzprodukte gelten als legal geschlagen.
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und Erzeugnisse mit FLEGT-Genehmigungen
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR) am 29. Juni 2023 gelten ab 30. Dezember 2024 zusätzliche Anforderungen für Erzeugnisse mit FLEGT-Genehmigungen.