Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in Österreich im Wesentlichen durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2022.
Im Unterschied zur Vorgängerrichtlinie 2009/28/EG (RED I) berücksichtigt die RED II auch erstmals neben Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen aus landwirtschaftlichen Ausgangsstoffen solche aus forstwirtschaftlicher Biomasse.
Am 20. November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) in Kraft getreten. Diese ist bis Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen.