Bewertung des Risikos einer nicht-nachhaltigen Erzeugung forstwirtschaftlicher Biomasse

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) legt Nachhaltigkeitskriterien für forstwirtschaftliche Biomasse fest, die erfüllt sein müssen, damit diese auf europäische Zielvorgaben und nationale Beiträge angerechnet und in die in den Artikeln 23 und 25 der RED festgelegten Verpflichtungen hinsichtlich erneuerbarer Energien einbezogen werden kann und für eine öffentliche Förderung in Betracht kommt.

Forstwirtschaftliche Biomasse ist in diesem Zusammenhang als nachhaltig anzusehen, wenn die in Artikel 29 Absätze 6 und 7 der Richtlinie (EU) 2018/2001 festgelegten Nachhaltigkeitskriterien in Bezug auf die Ernte von Biomasse in Wäldern und die Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) erfüllt sind.

 

Dem in der RED ermöglichten risikobasierten Ansatz folgend, hat das Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) eine Bewertung hinsichtlich des Risikos einer nicht-nachhaltigen Erzeugung forstwirtschaftlicher Biomasse in Österreich durchgeführt.

Die Bewertung enthält Informationen darüber, ob die geforderten Nachhaltigkeitskriterien für forstwirtschaftliche Biomasse mittels bestehender nationaler und/oder subnationaler Rechtsvorschriften ausreichend umgesetzt und die einschlägigen Gesetze zuverlässig und ohne erhebliche Mängel durchgesetzt und überwacht werden (Gewährleistung der „Level A-Konformität“ von in Österreich geernteter forstwirtschaftlicher Biomasse).

 

Die in der vorliegenden Risikobewertung zusammengestellten Informationen folgen den Erfordernissen der Richtlinie (EU) 2018/2001 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2448 (Erntekriterien und LULUCF-Kriterien) und berücksichtigen die Vorgaben und empfohlenen Indikatoren der „Technical guidance for the assessment of the risk of unsustainable production of forest biomass“ des SURE-EU-Systems.