Import von Holz aus Drittländern
Prinzipiell wird die Importkontrolle von Holz (Rundholz, Schnittholz, Brennholz, Hackschnitzel, Verpackungsholz…) an der EU-Außengrenze durchgeführt. Österreich hat keine speziellen Eintrittsstellen für Holz (nur drei Flughäfen). Die Importkontrollen führen die anderen Mitgliedsstaaten durch. In Ausnahmefällen wird in Österreich an zugelassenen Bestimmungsorten kontrolliert. Dafür ist jedoch das Einvernehmen mit dem Pflanzenschutzdienst des zuständigen Mitgliedslandes erforderlich.
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Voraussetzungen für den Holzimport
Um zu verhindern, dass gefährliche Pflanzenschädlinge mit Holzwaren, Forstpflanzen und Saatgut eingeschleppt werden, unterliegen bestimmte Waren Importkontrollen des Bundesamtes für Wald. Um solche Waren importieren zu können, müssen sich Unternehmer registrieren lassen.
© USDA Forest Service, Bugwood.org/Larry R. Barber -
Anforderungen für Holzimporte aus Drittländern
Eine Vielzahl an Holzwaren unterliegt besonderen Anforderungen, die für einen Import in die EU erfüllt sein müssen, wobei bestimmt Waren aufgrund des hohen pflanzengesundheitlichen Risikos erst gar nicht importiert werden dürfen.
© BFW/Hannes Krehan -
Kontrollablauf
Phytosanitär geregelte Warensendungen unterliegen grundsätzlich einer Pflanzengesundheitskontrolle an einer Ersteintrittsstelle der EU.
© USFS / BLM, Bugwood.org/Doug Page