Vorlage von FLEGT-Genehmigungen

Um FLEGT-geregelte Holzprodukte in Österreich importieren zu können muss die FLEGT-Genehmigung einer entsprechenden Sendung vom Bundesamt für Wald anerkannt werden. Dafür muss diese dem Bundesamt für Wald vorgelegt und die Sendung im BFW-Meldesystem angemeldet werden.

1. Vorlage der FLEGT-Genehmigung

Seit Anfang Juli 2024 sind FLEGT-Genehmigungen ausschließlich über das TRACES NT FLEGIT - System der EU in elektronischer Form als sogenannte e-licences vorzulegen:

Alle Informationen zur elektronischen FLEGT-Genehmigung sowie ein Informationsvideo finden Sie hier sowie unter den weiterführenden Informationen unten.

Die postalische Übermittlung von in Papierform ausgestellten FLEGT-Genehmigungen an das Bundesamt für Wald ist nicht mehr erforderlich.

 

2. Anmeldung der Sendung im BFW-Meldesystem

Neben der Vorlage der FLEGT-Genehmigung ist die Sendung im BFW-Meldesystem anzumelden. Alle erforderlichen Informationen zur Anmeldung von Sendungen finden Sie in der Anleitung zur Benützung des BFW-Meldesystems.

Der Bescheid über die Sendung ist nach Ausstellung direkt im BFW-Meldesystem für den registrierten Benutzer herunterladbar und enthält alle Zahlungsinformationen.

 

Bitte beachten Sie:

  • Um Sendungen anmelden zu können, müssen Sie im BFW-Meldesystem registriert sein.
  • Bei der Anmeldung der Sendung haben Sie die Möglichkeit einen Scan des Bogens 1 der FLEGT-Genehmigung ("Original") hochzuladen. Dies dient der schnelleren Bearbeitung Ihrer Sendung.
  • Die Anmeldung der Sendung kann vom Importeur selbst, oder auch vom Spediteur erledigt werden. Ein Spediteur muss jedoch über eine vom Importeur ausgestellte Vollmacht verfügen.
  • Unternehmen, die bereits das Verpackungsholzmeldesystem nutzen, können dasselbe Login verwenden. Jedoch ist auch hier auf die Übermittlung der entsprechenden Vollmacht zu achten.