Als zuständige Behörde für die Vollziehung der FLEGT-Verordnung sowie deren Durchführungsbestimmungen (siehe unten) hat das Bundesamt für Wald folgende Aufgaben:
- Kontrolle der FLEGT-Genehmigung und gegebenenfalls der Ware
- Bescheidmäßige Anerkennung/Nichtanerkennung der FLEGT-Genehmigung einer Ladung und dementsprechende Eintragung in TRACES NT FLEGIT
- Anordnung amtlicher Maßnahmen, wenn innerhalb eines Monats ab Anmeldung der Sendung keine gültige FLEGT-Genehmigung vorgelegt werden kann