Kontrollablauf

Phytosanitär geregelte Warensendungen unterliegen grundsätzlich einer Pflanzengesundheitskontrolle an einer Ersteintrittsstelle der EU.

Jede phytosanitär geregelte Sendung ist an der EU-Eintrittsstelle (Grenzkontrollstelle der ersten Ankunft in der EU) oder in Ausnahmefällen an zugelassenen Kontrollstellen vor der Zollfreigabe von der zuständigen Pflanzenschutzbehörde zu überprüfen.

Um diese Pflanzengesundheitskontrollen zu ermöglichen, muss die für die Sendung verantwortliche Spedition oder der Frächter derartige Sendungen rechtzeitig im EU-Meldesystem IMSOC (TRACES NT) anmelden. In dieser Anmeldung ist auch die EU-Eintrittsstelle anzugeben, wodurch die zuständige Behörde über die Sendung informiert wird.

Zur Vermeidung der möglichen Ausbreitung von Schadorganismen während des EU-Binnentransportes sind Holzkontrollen nur unter strengen Sicherheitsauflagen nach bilateraler Vereinbarung zwischen den zuständigen Pflanzenschutzdiensten, auch an Kontrollstellen innerhalb der EU, gestattet.

Seit dem Jahr 2023 wird vom Bundesamt für Wald empfohlen, phytosanitär geregelte Holz-Sendungen, die für eine Pflanzengesundheitskontrolle an einer österreichischen Eintrittsstelle oder einer zugelassenen Kontrollstelle vorgesehen sind, auch im BFW-Meldesystem in der Applikation PHK (Phytosanitäre Holzkontrolle) anzumelden. In diesem System, das schon seit vielen Jahren für Sendungen mit Verpackungsholz bzw. FLEGT-Sendungen von den autorisierten Speditionsmitarbeiter*innen genutzt wird, ist der Gebührenbescheid des Bundesamtes für Wald unmittelbar nach Freigabe der Sendung per Download als amtsigniertes pdf-Dokument verfügbar.
Anmeldeformulare:

Eine Pflanzengesundheitskontrolle besteht aus drei Teilen:

  1. Dokumentenprüfung (Documentary  Check): Prüfung des Pflanzengesundheitszeugnisses und der Dokumente, die die Einhaltung der EU-Anforderungen belegen
  2. Nämlichkeitskontrolle (Identity Check): Visuelle Überprüfung einer Sendung, ob ihr Inhalt mit dem Pflanzengesundheitszeugnis übereinstimmt
  3. Warenuntersuchung (Physical Check): Kontrolle, ob Sendung frei von Schadorganismen ist

Ergibt die Kontrolle keine Beanstandungen, gibt die Pflanzenschutzbehörde die Sendung im EU-Meldesystem IMSOC (TRACES NT) frei.

Im Falle der Beanstandung einer Sendung werden in Einklang mit Absatz 66 der Verordnung (EU) 2017/625 (Kontrollverordnung) adäquate amtliche Maßnahmen angeordnet, die unmittelbar anzuwenden sind, wie zum Beispiel:

  • Vernichtung des befallenen Teils oder der gesamten Sendung durch Verhäckseln und Verbrennen
  • Begasung mit einem zugelassenen Pflanzenschutzmittel durch eine autorisierte Firma
  • Vollständige Entrindung
  • Hitzebehandlung
  • Rücksendung

Für die Pflanzengesundheitskontrollen von Holz und Forstpflanzen durch das Bundesamt für Wald werden kostendeckende Gebühren verrechnet, die mittels Bescheid vorgeschrieben werden und auch das Kontrollergebnis und gegebenenfalls durchzuführende Maßnahmen beinhalten. Der aktuelle Pflanzenschutzgebührentarif ist im Amtsblatt veröffentlicht.