Amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur) gemäß Paragraf 19 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes (kurz: E-GovG)

Das Bundesamt für Wald der Republik Österreich verwendet ab 21.03.2018 für die von der Behörde im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke die links abgebildete Bildmarke.


Die Amtssignatur kann unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.