Rechnung und Zulassungszeichen

Alle auf den Rechnungen verpflichtend vorzufindene Angaben sind hier angeführt sowie Beispiele für Rechnungen von Saat- bzw. Pflanzgut.
Der Aufbau der österreichischen Zulassungzeichen sowie einige Beispiele sind hier ebenso zu finden.
Des Weiteren ist hier ein praktisches Tool verlinkt, das einem hilft, nichtdeutschsprachige Rechnungen dank der Übersetzung von diversen Fachausdrücken besser verstehen zu können.

RECHNUNGEN

Vermehrungsgut darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es von einem Etikett oder einem Dokument des Lieferanten begleitet ist.

Im Regelfall ist dieses Dokument die ausgestellte Rechnung.
Zusätzlich zu den nachfolgenden Informationen einer Rechnung sind darüber hinaus noch folgende Angaben zu  machen:
Stammzertifikatsnummer und/oder Importbescheidnummer; Name und Adresse des Lieferanten und des Empfängers; gelieferte Menge; im Falle von Vermehrungsgut der Kategorie "geprüft" ggf. der Vermerk "vorläufig zugelassen"; gegebenenfalls der Hinweis auf eine Verkehrsbeschränkung.


Rechnungen für Pflanzgut:

  • Botanischer Name sowie gegebenenfalls Unterart, Sorte, Klon, Klonmischung
  • Zulassungszeichen
  • Herkunftsgebiet für Vermehrungsgut der Kategorien quellengesichert und ausgewählt
  • Alter, Art (ob unterschnitten, verschult, getopft) bei Pflanzgut / Pflanzenteilen
  • Nummer des Stammzertifikats oder Einfuhrbewilligung
  • Kategorie
  • Art des Ausgangsmaterials
  • Angaben zum Ursprung für Vermehrungsgut der Kategorien quellengesichert und ausgewählt
  • Zweck: Zweckbestimmung (forstlicher Zweck oder nicht forstlicher Zweck)

Beispiele für Pflanzgut-Rechnungen

 

Rechnungen für Saatgut:

  • Botanischer Name sowie gegebenenfalls Unterart, Sorte, Klon, Klonmischung
  • Zulassungszeichen
  • Herkunftsgebiet für Vermehrungsgut der Kategorien quellengesichert und ausgewählt
  • Reifejahr
  • Nummer des Stammzertifikats oder Einfuhrbewilligung
  • Kategorie
  • Art des Ausgangsmaterials
  • Angaben zum Ursprung für Vermehrungsgut der Kategorien quellengesichert und ausgewählt
  • Zweck: Zweckbestimmung (forstlicher Zweck, nichtforstlicher Zweck, besonderer forstlicher Zweck z.B. Schutzwaldsanierung, etc.)

Im Falle von Samen oder Früchten sind folgende zusätzliche Angaben erforderlich, die von einem Labor ermittelt worden sind, das mit Bescheid vom Bundesamt für Wald zugelassen wurde.
Die Saatgutprüfung ist auch in einem amtlichen Labor eines EU-Mitgliedstaates möglich.

  • Reinheit: Gewichtsanteile an Reinsaatgut, Saatgut anderer Arten und unschädlichen Verunreinigungen der in Verkehr gebrachten Saatgutpartie
  • Keimfähigkeit des reinen Saatguts oder für den Fall, dass die Keimfähigkeit nicht oder nicht ohne weiteres bestimmt werden kann, die mit Hilfe einer spezifizierten Methode ermittelte Lebensfähigkeit
  • Tausendkorngewicht
  • Anzahl der keimfähigen Samen je Kilogramm des als Saatgut in Verkehr gebrachten Produktes, oder für den Fall, dass die Anzahl der keimfähigen Samen nicht oder nicht ohne weiteres ermittelt werden kann, die Anzahl der lebensfähigen Samen je Kilogramm.

Beispiele für Saatgut-Rechnungen

 

ZULASSUNGSZEICHEN (ZZ)


Das Zulassungszeichen definiert das behördlich zugelassene Ausgangsmaterial (z.B. Saatguterntebestände, Samenplantagen) für forstliches Saat- und Pflanzgut.

Bei ausgewähltem Vermehrungsgut:
Beispiel:   Fi 29(4.1/mm: 800-1200m)
               Fi                Abkürzung der Baumart
               29               laufende Nummer des Bestandes
               4.1              Herkunftsgebiet
               mm             Höhenstufe
               800-1200m  Angabe der Höhenmeter dieser Höhenstufe
     
Anerkennungszeichen (AZ, bei älterem Material)
Beispiel:   B.Ah 12(IIB/1/9-13)
               B.Ah        Abkürzung der Baumart
               12           laufende Nummer des Bestandes
               IIB          Wuchsgebiet
               1             Herkunftsgebiet (Wuchsbezirk)
               9-13        Höhenstufe
 

Zulassungszeichen für Wildlinge der Kategorie „ausgewählt“:
Gilt nur für die Baumarten: Tanne, Rotbuche, Bergahorn und Esche.
Das Zulassungszeichen besteht aus der Kurzbezeichnung der Baumart, der Abkürzung für Wildlinge, der laufenden Nummer des Bestandes, Nummer des Herkunftsgebietes, Kurzbezeichnung der Höhenstufe und deren Seehöhenbereich.
Beispiel:   R.Bu W12(4.2/tm:600-800m)

 

Bei Samenplantagen wird der laufenden Nummer ein P (für Plantage) vorangestellt. Bei Samenplantagen können die Zuchtpopulationen von Waldbäumen aus mehreren benachbarten Herkunftsgebieten oder mehreren aneinander grenzenden Höhenstufen zusammengestellt sein. In diesem Fall sind im Zulassungszeichen alle Gebiete und Höhenstufen angeführt (ohne Angabe der durchschnittlichen Seehöhen in Meter).
Beispiel: Ta P3(9.1,9.2/tm-mm) bzw. Lä P8(I/14+)

Bei Zulassungszeichen von quellengesichertem Ausgangsmaterial gibt es keine laufende Nummer des Bestandes und keine Angabe der Höhenmeter.
Beispiel:  H.Bu(8.1/sm)

Zulassungszeichen für Wildlinge in der Kategorie "quellengesichert": Das Zulassungszeichen besteht aus der Kurzbezeichnung der Baumart, der Abkürzung für „Wildlinge“, der Nummer des Herkunftsgebietes und der Kurzbezeichnung der Höhenstufe.
Beispiel:   Sp.Ah. W(8.1/ko)



Bei zugelassenen Pappelklonen sieht das Zulassungszeichen wie folgt aus:
Beispiel:  A/Pa-Pannonia/1/4/2006
A...Österreich        Pa...Pappel   -   Pannonia...Bezeichnung des Pappelklons
1...laufende Nr.     4...Nr.-Code für jeweiliges Bundesland    2006...Jahr der Zulassung

 

Angaben auf Rechnungen und Lieferscheinen aus nichtdeutschsprachigen Ländern sind oftmals schwierig zu deuten. Anhand der hier angeführten Vokabelsammlung wird das Zuordnen der wichtigsten Fachausdrücke erheblich erleichtert. In insgesamt 16 Sprachen stehen die maßgeblichen Fachausdrücke aus dem Bereich forstliches Vermehrungsgut zur Verfügung -> Fachausdrücke in vielen Sprachen
(Freundlicherweise von der BLE Deutschland zur Verfügung gestellt.)