Wichtige Themen
Bundesamt für Wald
Das Bundesamt für Wald ist zuständige Behörde im Rahmen des Pflanzenschutzgesetzes, des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes und des Holzhandelsüberwachungsgesetzes.
Aktuelle Informationen
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Exportbeschränkungen von Holzwaren aus Bosnien und Herzegowina
Das Bundesamt für Wald informiert über derzeit geltende Exportbeschränkungen bestimmter Holzwaren aus Bosnien und Herzegowina, die Marktteilnehmer im Rahmen ihrer Verpflichtungen gemäß der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) beachten müssen.
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Aktuelle Informationen zu Importen und Exportbeschränkungen von Holzwaren aus der Ukraine
Das Bundesamt für Wald verweist auf die folgenden aktuellen Informationen und sich daraus ergebende Konsequenzen in Bezug auf Holzimporte aus der Ukraine, die Marktteilnehmer im Rahmen ihrer Verpflichtungen gemäß der EU-Holzverordnung (EUTR) beachten müssen.
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Exportbeschränkungen von Holzwaren aus Bosnien und Herzegowina und Serbien
Das Bundesamt für Wald informiert über derzeit geltende Exportbeschränkungen bestimmter Holzwaren aus Bosnien und Herzegowina sowie Serbien, die Marktteilnehmer im Rahmen ihrer Verpflichtungen gemäß der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) beachten müssen.
Termine
Kontakt
Bundesamt für Wald
Seckendorff-Gudent-Weg 8
1131 Wien
E-Mail: bundesamt(a)bfw.gv.at
Telefon: +43 1 87838 2214